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Freiheit der Person (Art. 2 II 2 und Art. 104 GG)
Diese Übersicht stellt zunächst das vollständige Prüfungsschema vor. Im Anschluss werden alle Tatbestandsmerkmale, Definitionen und klausurrelevanten Probleme Schritt für Schritt im Detail erläutert. I. Schutzbereich 1. Persönlicher Schutzbereich Jedermann (Alle natürlichen Personen) Nicht auf juristische Personen anwendbar 2. Sachlicher Schutzbereich Geschützt ist die körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen Definition: Körperliche Bewegungsfreiheit Die Mögli
lucareymann
24. Okt.1 Min. Lesezeit
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